44 Jahre Friko

Gastautor: Jutta Kausch-Henken, Friko, 05.07.2024

Foto: Ingo Müller, Jutta während der Veranstaltung: Hiroshima und Nagasaki Gedenktag am 6.August 2024

Inhaltsverzeichnis


45 Jahre NATO-„Nach“rüstung, Impuls für eine starke Friedensbewegung

Vor 45 Jahren forcierte ein sozialdemokratischer Kanzler die Diskussion, US-amerikanische Mittelstreckenraketen und Marschflugkörper in Deutschland aufzustellen.

Heute ist es wieder ein sozialdemokratischer Kanzler, der einer Stationierung von weitreichenden US-Waffen in Deutschland – einschließlich von Hyperschallraketen –

zustimmt. Beide Male ging es gegen den Osten. 1979 war es die Sowjetunion, „das Reich des Bösen“, heute ist es Russland, ebenfalls das „Reich des Bösen“.

Wie sich das doch alles gleicht!

Wie alles begann

Schon sehr schnell kam es 1980 gegen den „NATO-Doppelbeschluss“ zu ersten Protesten von Menschen, die sehr schnell das Ausmaß der Gefahr erkannten, die von der geplanten Stationierung der US-Raketen und Marschflugkörper ausging.

Im Laufe von drei Jahren entwickelte sich eine Friedensbewegung in Deutschland West, die tatsächlich nicht mehr zu überhören und übersehen war. Bis 1983 wuchs sie stetig.

In Westberlin ging die Initialzündung einer Bündelung der Kräfte vom Antifaschisten und Spanienkämpfer Fritz Teppich aus. Er gründete mit vier Gleichgesinnten aus der Initiative „Gewerkschafter gegen rechts“ eine AG Frieden und rief in Wilmersdorf eine bezirkliche Friedensinitiative ins Leben. In Erinnerung an die Befreiung von Faschismus und dem Ende des 2. Weltkrieges organisierte diese bereits rund um den 8. Mai 1980 eine Friedenswoche, an der sich Mitglieder aus Kirchengruppen, Parteien und Organisationen sowie Künstlerinnen und Künstler beteiligten. Die „Christliche Friedenskonferenz“ rief zu einem Manifest am 10. Mai in die „Neue Welt“ mit einem Programm der „Künstler für den Frieden“, die sich ebenfalls als Initiative zusammen geschlossen hatte. Im Sommer organisierte die „Berliner Initiative für Frieden, internationalen Ausgleich und Sicherheit“ einen offenen Brief für die Ausweitung der Entspannungspolitik statt Konfliktverschärfung und lud zu Veranstaltungen ein. Am 1. September 1980 rief der DGB (!) Bundesvorstand zum Antikriegstag auf. Der Boden war bereitet.

Die Friedenskoordination (FRIKO)

Fritz Teppich warb dafür, in jedem Westberliner Bezirk eine Initiative zu gründen, sowie alle, die sich gegen die NATO – „Nach“rüstung engagierten, miteinander ins Gespräch zu bringen. Dafür schlug er eine regelmäßig stattfindende Aktivbörse vor, eine „Koordination für Friedensaktionen“. Sie bot die Möglichkeit, sich gegenseitig zu informieren, Kräfte zu bündeln und sich gegenseitig zu unterstützen sowie auch gemeinsame Aktionen zu entwickeln. Es gab keine Mitgliedschaft, keine Abstimmungen, es herrschte das Konsensprinzip. Nur so war die Zusammenarbeit von unterschiedlichsten Gruppen, auch mit divergierenden Meinungen in bestimmten Punkten, möglich.

Man traf sich 1x im Monat im „Teppich-Kreis“, wie die „Friedenskoordination“ damals noch salopp genannt wurde, und schon im September 1980 waren weit über 30 Gruppen anwesend. Im Verlauf der Zeit wuchs die Teilnehmerzahl teilweise auf über 150-200, sodass von jeder Gruppe nur 1-2 Personen teilnehmen konnten, um eine Koordination überhaupt noch gewährleisten zu können.

Überall in Westberlin gab es große und kleine Veranstaltungen, durch die FRIKO waren alle Gruppen gut vernetzt und unterstützten sich gegenseitig. Ostermärsche erhielten Zulauf, um den 8. Mai 1982, 1983 bis 1984 kam es zu Höhepunkten einer konzertierten Aktion aller Kräfte: Massenkundgebungen und große Konzerte mit internationaler Besetzung in der Waldbühne und in den Messehallen machten Hoffnung auf ein Leben in Frieden.

Dann fand nach der Wahl Kohls 1983 die Stationierung doch statt, die SPD hatte kurz zuvor die Kurve noch gekriegt und sich auf die Seite der Friedensbewegten geschlagen.

Ende der allgemeinen Euphorie

Die Friedensbewegung begann langsam zu bröckeln. Viele kehrten ihr den Rücken aus Entmutigung, weil sie die Stationierung doch nicht verhindern konnten. Andere zogen sich nach der Wahl Gorbatschows 1985 und dem darauf folgenden INF-Vertrag 1987zurück, weil sie dachten, jetzt geht’s bergauf mit dem Frieden. Gorbatschow und die Amis vertragen sich ja und alles wird gut!

Auch in Westberlin stellten die bezirklichen Friedensinitiativen nach und nach ihre Arbeit ein. Die „Künstler für den Frieden“, die ich mitbegründet hatte, die „Sportler für den Frieden“ und die „Pädagogen für den Frieden“ zogen sich zurück. Auch die gewerkschaftlichen und kirchlichen Gruppen verschwanden. Die Friedenskoordination aber blieb als Struktur lebendig.

Nach der Auflösung der DDR und ihrer Eingliederung in die BRD 1990 gab es tatsächlich eine kurze Zeit der Entspannung. Die „Wiedervereinigung” verlief scheinbar reibungslos, weil im „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ beide damaligen deutschen Regierungen „ihre Erklärungen (bekräftigen), dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird“ und in der folgenden Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) die teilnehmenden Staaten in der „Charta von Paris“ festhielten, dass „das Zeitalter der Konfrontation und der Teilung Europas … zu Ende gegangen (ist).“ Man glaubte, alle in Europa reichen sich nun die Hände und errichten einen Frieden von Wladiwostok bis Lissabon.

Wie wir heute wissen, war das ein großer Trugschluss! Denn nur wenige Jahre später folgten neue Verteidigungspolitische Richtlinien, die die Beteiligung von Bundeswehr an Auslandseinsätzen erlaubte, die NATO-Osterweiterung und eine massive Aufrüstung.

Die Mühen der Ebene

Die Friedensbewegung wuchs dennoch nicht wieder an. Zum einen, weil viele, vor allem aus dem „Grünen“-Bereich, schon im „anderen Lager“ angekommen waren. Zum anderen begann nach der Auflösung des Sozialistischen Blocks eine Zeit der Individualisierung und Entsolidarisierung. Der Wegfall einer sozialistischen Vision im Westen traf auf Desillusion und Verlust der eigenen Identität im Osten und paralysierte das Lager derjenigen, die bis dahin an die Möglichkeit einer Veränderung durch eigene Kraft geglaubt hatten.

Die Westberliner mussten sich ebenso wie die ehemaligen Bürger der DDR von jetzt auf gleich an ein Zusammenleben gewöhnen, mehr noch als im Rest der Republik. Das soziale Leben veränderte sich und es brauchte eine Zeit, um politisch miteinander in Kontakt zu kommen.

Die FRIKO bot in dieser schwierigen Zeit einen Anlaufpunkt für Friedensbewegte aus Ost und West. Die monatlichen Plena tagten weiter. Nun nicht mehr nur mit mitgliederstarken Gruppen, sondern vermehrt mit Einzelpersönlichkeiten. Es stießen Menschen und Gruppen aus dem Ostteil der Stadt hinzu. So entstand kurzzeitig sogar die Friedensinitiative „Friedrichsberg/Kreuzhain“.

Monatlich kamen über all die Jahre bis heute immer noch mindestens 25 – 30 Personen, wenn die FRIKO einlud, um über friedenspolitische Themen zu sprechen, sich über geplante Aktionen zu verständigen und gemeinsame zu planen. Und immer, wenn es die politische Situation erforderte, initiierten und organisierten die Aktiven der FRIKO Demonstrationen, Aktionen, Kundgebungen.

Sie verstanden sich als diejenigen, die die Glut über die Zeit aufbewahren und schützen, damit das Feuer des Widerstands nicht ausgeht und wieder entfacht werden kann.

Stationen der FRIKO-Arbeit

Einige der Aktionen, die die FRIKO im Laufe ihrer Geschichte durchgeführt hat, möchte ich beschreiben, damit sie nicht in Vergessenheit geraten und weil sie zeigen, wie ambitioniert und unerschütterlich und überaus kreativ gearbeitet wurde, trotz alledem.

So führte die FRIKO 1984/85 die Kampagne „Unsere Stadt gegen Atomwaffen“ durch, bei der sie sich neben einer Unterschriftensammlung massiv in den Wahlkampf einmischte mit Parteienbefragungen zum Thema Atomwaffen.

Sie initiierte die Gründung des Deutsch-Japanischen Friedensforums, das seitdem jedes Jahr zum 8. Mai in Berlin und zum 6. und 9. August in Japan Begegnungen der Bürgerbewegungen durchführt.

Sie entwickelte die Idee und stiftete 1986 – im UNO-Jahr des Friedens – den ersten Friedensfilmpreis im Rahmen der Berlinale, der nun jährlich vergeben wird.

1987 war sie bei der Demo gegen den Besuch von Ronald Reagan aktiv, die im Kessel endete.

Sie organisierte den erstmals von Ost- und Westgruppen gemeinsam getragenen wochenlangen Protest gegen den Golfkrieg Anfang 1991 mit.

Mitte der 90er Jahre führte sie vor der Abstimmung über den sinnlosen Bau des Eurofighters in Berlin an 50 Plätzen der Stadt eine “Volksbefragung” durch. Ein selbstgebauter Eurofighter aus Pappmaché besuchte dabei mehrere dieser Plätze und wurde publikumswirksam in Hühnerställe umgebaut.

1998 gestaltete sie in der überfüllten Marienkirche am Neptunbrunnen eine musikalisch-szenische Lesung zum 100. Geburtstag von Paul Robeson mit namhaften Künstlerinnen und Künstlern aus Ost und West.

Während des Angriffskrieges gegen Jugoslawien 1999 hielt sie täglich an der Gedächtniskirche eine Mahnwache ab.

2001 begann die Berliner Kampagne „Kriege verhindern – Angriffskräfte auflösen“.

Die FRIKO war maßgeblich bei der Organisierung und Durchführung des Internationalen Tribunals in Berlin gegen die Kriegsverbrechen der NATO tätig und reagierte unmittelbar auf den Angriff der USA und der Koalition der Willigen in Afghanistan mit Aktionen dagegen.

2002 initiierte sie ein breites Bündnis gegen den Bush-Besuch, das sich den Namen “Achse des Friedens” gab.

2003 war sie bei Vorbereitung und Durchführung der bundesweiten Großemonstration am 15. Februar mit 500.000 Teilnehmern gegen den geplanten Einmarsch im Irak maßgeblich beteiligt.

15. September 2007 organisierte sie für den Trägerkreis die bundesweite Demo „Frieden für Afghanistan – Bundeswehr raus ‚… dann gibt es nur eins: Sag NEIN!‘“, ebenso wie ein Jahr später für denselben Kreis die Berliner Nachfolgedemo „Dem Frieden eine Chance – Truppen raus aus Afghanistan“. Afghanistan blieb bis zum Abzug der westlichen Truppen ständiges Thema der FRIKO.

Seit 2013 trug die FRIKO zum Wachsen einer bundesweiten Kampagne gegen Kampfdrohnen bei.

Am 10. Oktober 2016 lastete die Organisation einer bundesweiten Demo gegen die zunehmenden Kriegsherde überall auf der Welt und die Beteiligung Deutschlands daran erneut überwiegend auf den Schultern der FRIKO: „Die Waffen nieder – Kooperation statt NATO-Konfrontation – Abrüstung statt Sozialabbau“.

2018 und 2020 startete die FRIKO Kampagnen gegen die zunehmende Hetze gegen Russland: 2018 mit einer Anzeige in mehreren Tageszeitungen und einer Kundgebung am 22.6., dem 77. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion, und im März 2020 mit einem offenen Brief an die russländische Bevölkerung, der innerhalb kürzester Zeit von weit über 2000 Menschen unterzeichnet wurde und in Russland der Presse übergeben wurde.

Sozusagen als Routineaufgabe organisiert die FRIKO alljährlich den Berliner Ostermarsch und erinnert am 8. Mai mit einer Aktion am sowjetischen Ehrenmal auf der Straße des 17. Juni daran, wer die Hauptlast des 2. Weltkrieges getragen und Deutschland vom Faschismus befreit hat.

Sie gewährleistet, dass der 1. September als Antikriegs/Weltfriedenstag nicht vergessen wird, falls die Gewerkschaften ihrer historischen Aufgabe nicht gerecht werden aus Staatsräson oder aus braver Gefolgschaft der wenig friedensbewegten SPD.

Eine Aktionsform die sich großer Beliebtheit erfreut, sei noch erwähnt: unregelmäßig ruft die FRIKO zur satirischen Jubelparade A.M.O.K (=Antimilitaristisches Oberjubel K.O.M.I.T.E.E.), gegen die immer dreister zunehmende Militarisierung der Gesellschaft. Die letzte fand 2019 statt unter dem Slogan: „Codename: Roter Mohn“, auf der die Weiterführung des NATO-Einsatzes in Afghanistan bejubelt wird.

Seit dem Ukrainekrieg und dem Krieg in Gaza gestaltet sich die Weltlage aber immer dramatischer, so dass eine satirische Überhöhung der Realität kaum noch möglich ist.

Ausblick

Statt Diplomatie herrscht nun Kriegslogik, statt Dialogbereitschaft sprechen nun nur noch die Waffen.

Abrüstung und Entspannung war gestern, heute wird Kriegstüchtigkeit von der Bevölkerung gefordert.

Und jetzt sollen wieder US-Mittelstreckenraketen, Marschflugkörper und zusätzlich Hyperschallraketen in Deutschland stationiert werden. Nicht einmal ein vorangegangener Diskussionsprozess dazu hat stattgefunden oder gar eine Beratung und Abstimmung im Bundestag. Der Kreis schließt sich. Es ist höchste Zeit für Widerstand im großen Stil.

Die FRIKO blickt auf eine 44 jährige produktive Zeit zurück, in der sie viel bewegt hat. Nun ist es an der Zeit, dass die lang gehegte Glut wieder ein Feuer entfacht. Wenn nicht jetzt, wann dann ? Die Hoffnung stirbt zuletzt.


Lieben Dank an Jutta Kausch-Henken für diesen Beitrag. Berlin 05.08.2024

Aktualisiert 06.02.2024: „Nie wieder“ gilt auch für jetzt! Veranstaltung mit Iris Hefets und Nadija Samour vom 31.01.2024

Aktualisierung: 02.02..2024

Dokumentation der Veranstaltung: zum Video

„Nie wieder“ gilt auch für jetzt!

Demonstrationen gegen Kriegstreiberei und für eine Waffenruhe werden in der BRD schärfer als in anderen westlichen Staaten diskreditiert, verboten und kriminalisiert.

Als »Putinversteher«, »Judenhasser« und »Antisemiten« werden alle tituliert, die die gegenwärtige NATO-Politik oder die vage definierte »deutsche Staatsräson«, die eine uneingeschränkte Solidarität mit jeglicher israelischen Politik impliziert, kritisch in Frage stellen.
Es sind beängstigende Verhältnisse, die jegliche Debattenkultur unterminieren und den Widerstand gegen Militarisierung, Krieg und Faschismus im Keim ersticken sollen.
Um diesen Zuständen entgegenzuwirken, laden wir zur Diskussiohttps://widerstaendig.de/31-01-2024-nie-wieder-gilt-auch-fuer-jetzt-veranstaltung-mit-iris-hefets-und-nadja-samour/n ein.

Veranstalter:

– Verband der Verfolgten des Naziregimes – Verband der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-VdA)

– Arbeitskries Frieden in der VVN-BdA Berlin

Unterstützt von:  friko Berlin und 1918unvollendet

Iris Hefets, 2. Vorsitzende der Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden, und Nadija Samour, Rechtsanwältin, haben am 25. November 2023 vor dem Brandenburger Tor eine sehr hörenswerte Rede gehalten.

Weitere Infos:

Und ein Hinweis zur Klage Südafrikas gegen Israel wegen Völkermord an den Palästinensern vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag: Klageschrift (auch in deutscher Übersetzung), Anhörung Südafrikas und Israels und die schlimme Position der Bundesregierung Deutschland hier der link

Video der Veranstaltung:

Ein ausführlicher Bericht und Gliederung der Veranstaltung folgt.

https://vimeo.com/952024311


Sowie eine sehenswerte Doku mit Nadija Samour

Die Berliner Rechtsanwältin Nadija Samour kämpft mit ihren Kollegen gegen die Unterdrückung palästinensischer Stimmen in Deutschland.

Im Laufe des Jahres 2023 haben sie die verfassungsmäßigen Rechte angesichts der zunehmenden nachteiligen Politik und der Verbote aller palästinensischen Dinge verteidigt.

Seit dem 7. Oktober 2023 gehen die Behörden weiter gegen palästinensischen Aktivismus in Berlin vor, doch Nadija wird ihren Kampf für die Palästinenser nicht aufgeben.


13.11.2023: 20 Jahre Jüdische Stimme – Trauer- und Hoffnungsfeier


Auszug aus dem Vorwort zum Video “20 Jahre Jüdische Stimme”

25.11.2023: Iris Hefets (Jüdische Stimme) über Antisemitismus, Israel, Gaza, deutsche Schuld | MERATV

25.11.2023: Johannes Fehr spricht mit Iris Hefets (Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost) über den Krieg in #Israel und Palästina.

Wir betrauern den Tod vieler Zivilist:innen in Israel und Palästina. Alles ist vor Ort ungehindert im Gange. Fast die Hälfte aller Gebäude in #Gaza beschädigt, mittlerweile seit dem 7. Oktober fast 15.000 getötete Menschen. Gibt es irgendwelche Zeichen für Frieden? Wie sieht deine persönliche Arbeit in Deutschland aus? Welche Schwierigkeiten gibt es dabei (#Antisemitismus, Rassismus) und wie können wir uns einsetzen? Diese und einige Fragen von euch beantworten wir in diesem Interview!

Behandelte Zuschauerfragen: Steht die “Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost” in Verbindung mit Friedensforscher:innen/-organisationen? Welche Positionen andere arabische Staaten über die letzten Jahrzehnte haben und wie das mit der britischen Besatzung Palästinas endete bzw. welche Position Großbritannien heute hat? Wie sieht der Widerstand in Israel aus? Parteien, NGOs und Brücken bauende Projekte, deren Schwierigkeiten und Erfolge. Wie ist das mit dem rassistischen Antisemitismus entstanden? Der Umgang mit der Schuld der Deutschen. Wie kann man psychologisch verstehen, dass der Umgang mit unserer Schuld so abläuft?

31.01.2024 Aktualisierung zum Ergebnis der Veranstaltung “Recht auf politischen Streik” mit Theresa Tschenker am 14. Dezember

Hier die Materialien, die wir euch bei der Veranstaltung “Recht auf politischen Streik” mit Theresa Tschenker am 14.12.2023 im Berliner GEW-Haus zugesagt haben.

Es haben in Präsenz und online insgesamt 80 Kolleg*innen teilgenommen.


Interview mit Theresa kurz vor der Veranstaltung:

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178486.streikrecht-eine-feministische-brille-ist-hilfreich.html


Der Bericht von der Veranstaltung enthält jetzt auch den Tonmitschnitt des Vortrags von Theresa und die vorbereitete Power-Point-Präsentation, die viele Aspekte noch mal verschriftlicht:


Zwei Podcasts wurden mit Theresa und unterschiedlichen Gesprächspartner*innen aufgenommen:

https://podcast.dissenspodcast.de/240-streik

https://elearning.zewk.tu-berlin.de/blog/democratize-work/2023/12/22/28-streikrecht-politischer-streik-mehr-streik-gleich-mehr-demokratie/


Solibotschaft an die britischen Gewerkschaften

Bei der Veranstaltung haben wir eine Soli-Botschaft an die britischen Gewerkschaften beschlossen, die derzeit gegen den größten Angriff auf das Streikrecht seit den 1980er Jahren kämpfen. Am vergangenen Samstag fand dazu eine Kundgebung statt, die u.a. von uns, der AG für ein umfassendes Streikrecht in der GEW Berlin, organisiert wurde.


Wir möchten euch herzlich einladen zur Veranstaltung mit Theresa Tschenker am 14. Dezember 2023 im GEW-Haus. Theresa Tschenker hat ihre Dissertation zum Thema „Politischer Streik“ geschrieben. Sie wird einen Vortrag zum Thema Politischer Streik halten und dabei unter anderem darauf eingehen, wie sich das Verbot in Deutschland herausgebildet hat und welche Ansätze zu politischen Streiks es bisher gab. Außerdem wird sie die aktuelle Rechtsprechung dazu beleuchten und darstellen wie eine Neukonzeption des Streikrechts aussehen könnte. Die Veranstaltung wird moderiert von Lucy Redler, GEW-Kollegin und Autorin des Buches „Der Politische Streik in Deutschland nach 1945“.

Wir freuen uns auf euch und spannende Diskussionen zum Streikrecht.

Ankündigung der Veranstaltung:

Veranstaltung | 14.12.2023 | 18:00 Uhr | GEW-Haus | Ahornstraße.5

Veranstaltet von der AG für ein umfassendes Streikrecht in der GEW Berlin: https://www.gew-berlin.de/arbeitsgruppen/umfassendes-streikrecht Unterstützt von der Kampagne für ein umfassendes Streikrecht und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) Regionalgruppe

03.06.2023 | Raus aus der NATO – NATO raus | Mitglieder der ›Anti-Nato-Aktion‹ aus Athen berichten

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Es geht darum, den Frieden zu gewinnen, nicht den Krieg!“ informierten uns eine Vertreterin und ein Vertreter der „Anti-Nato-Aktion“ aus Athen über ihre Einschätzungen, Ziele und die Situation in Griechenland. Wir hatten beide im Herbst letzten Jahres kennengelernt anlässlich der ersten öffentlichen Vorstellung ihres Bündnisses. Unser Besuch in Athen fand statt in Zusammenhang mit der 2012 gegründeten gewerkschaftlichen Solidaritätsgruppe „Gegen Spardiktate und Nationalismus“.


Im Folgenden geben wir die Übersetzung ihres Vortrages vom 3. Juni 2023 wieder:

Was wir sind und wie wir den Krieg einschätzen

Die Anti-NATO-Aktionsgruppe wurde nach dem Beginn der russischen Militäroperation in der Ukraine von Menschen gegründet, die aus verschiedenen politischen Zusammenhängen der Linken und des anarchistisch-autonomen Spektrums stammen oder diesen angehören und sich von dem vorherrschenden Narrativ über den Krieg in der Ukraine erdrückt fühlten. Wir untersuchten die Ereignisse und versuchten, Informationen aus vom Westen nicht kontrollierten Quellen zu erhalten. Wir sind der Meinung, dass für die auf dem Territorium der Ukraine unvermindert weiterbestehende Tragödie, für den Tod von Hunderttausenden von Ukrainern, Russen und Russinnen, für die Flüchtlinge, für die Zerstörung der sozialen Infrastruktur, für die enorme Umweltzerstörung, für das Risiko eines dritten Weltkriegs und eines nuklearen Holocausts – die Verantwortung bei der NATO liegt. Die USA können nicht tolerieren, dass ihnen nicht die ganze Welt gehört. Welchen Existenzgrund hat heutzutage die NATO, wenn der Vorwand, die Existenz des Warschauer Paktes, schon vor vielen Jahrzehnten entfallen ist? Wie würden sich die USA verhalten, wenn Russland Raketen in Mexiko aufstellen würde?

Die Tragödie in der Ukraine begann nicht mit der speziellen Militäroperation Russlands im vorigen Jahr. Sie begann mit dem von den USA und der EU initiierten Putsch auf dem Maidan im Jahr 2014. Die Unzufriedenheit der Bevölkerung wurde von den US-Diensten ausgenutzt, um die rechtmäßige Regierung zu stürzen, weil letzte es wagte, die räuberischen Vereinbarungen mit der EU in Frage zu stellen. Es folgte ein blutiger Bürgerkrieg, in dem rechtsextreme/neonazistische Gruppen organisiert und bewaffnet wurden und nicht nur mörderische paramilitärische Aktivitäten entwickelten, sondern auch Posten im Staatsapparat und in der Armee besetzten. Das Massaker am 2. Mai 2014 im Gewerkschaftshaus in Odessa war der Höhepunkt der Gewalt. Entführungen, Morde, Bombenanschläge, das Eindringen der Panzer des Kiewer Regimes in die Städte des Donbass und rassistische Angriffe auf russischsprachige Menschen (abwertend „moskal“ genannt) waren in der Ukraine Realität. Aber die Verbreitung dieser Tatsachen scheiterte am „eisernen Vorhang“ von Desinformationen, Halbwahrheiten und Lügen, der von den westlichen Medien errichtet wurde. Die Minsker Vereinbarungen von 2015 wurden nicht eingehalten. Frau Merkel erklärte sogar unverblümt, dass dies nur ein Trick war, um Zeit zu gewinnen, damit die Kriegsmaschinerie der Ukraine gegen Russland ausgebaut werden kann.

Seitdem führen die Menschen im Donbass mit der industriellen Arbeiterklasse im Zentrum des Widerstands und durch selbstorganisierte Milizen, einen harten Kampf um ihr Leben, ihre Würde und ihre Freiheit. Im Jahr 2017 wurden im Donbass 40 Verstaatlichungen/Sozialisierungen angekündigt. Es ist nachvollziehbar, was dies in einem Europa bedeutet, in dem die herrschenden Kräfte den Neoliberalismus und die Privatisierung als Religion betrachten. Wir verstehen, warum der Westen diese Alternative um jeden Preis vernichten will.

Unserer Ansicht nach ist der Krieg in der Ukraine kein Krieg zwischen Russland und der Ukraine, sondern ein Krieg, den die NATO auf dem Territorium der Ukraine bis zum letzten Ukrainer führt, um ihre Hegemonie in der Region aufrechtzuerhalten, um das unkontrollierbare Russland mit NATO-Truppen einzukesseln. Und um in einem zweiten Schritt den großen wirtschaftlichen Rivalen der USA, um China zu unterwerfen.

Die aktuelle Situation in Griechenland

Die griechische Regierung des Ministerpräsidenten Mitsotakis, dessen Partei, die Nea Demokria (ND), gestärkt aus den Wahlen vom 21. Mai hervorging und voraussichtlich die Wahlen am 25. Juni gewinnen wird, ist eine der untertänigsten Regierungen in der EU und in der NATO. Sie ist führend bei der Lieferung von militärischer Ausrüstung an die Ukraine. Das Territorium Griechenlands ist mit US-Stützpunkten gegen Russland gespickt. „Wir befinden uns im Krieg mit Russland“, sagen Vertreter der Regierungspartei und setzen unser Land als der Gefahr aus, zum Kriegsziel zu werden.

Im Hafen von Alexandroupolis werden Schiffe mit Kriegsmaterial entladen und von dort aus an die Front gebracht. Militärische Ausrüstung wird aus den Lagern des Landes entfernt und in die Ukraine geschickt, wie z. B. gepanzerte BMP1-Fahrzeuge, und jetzt ist die Rede davon, S-300-Raketen und sogar Leopard-Panzer zu schicken. Die militärische Infrastruktur der USA wird in Souda auf Kreta, in Thessalien, in Andravida usw. ausgebaut und verstärkt. Abgesehen von dem, was an die Öffentlichkeit gelangt, wissen wir nicht genau, was Griechenland in die Ukraine schickt, da dies Gegenstand von Geheimgesprächen zwischen beispielsweise Bundeskanzler Scholz und Ministerpräsident Mitsotakis ist, und die Antwort auf Fragen der Opposition lautete bisher, dass dies aus Gründen der „nationalen Sicherheit“ nicht bekannt gegeben werden darf. Wir wissen jedoch, dass unser Land ungeheure Summen für militärische Ausrüstung im Dienste der NATO ausgibt, während gleichzeitig Krankenhäuser und Schulen geschlossen werden.

Die griechische Regierung ist auch Vorreiterin bei der Verhängung von Wirtschaftssanktionen gegen Russland. Sie hat die historischen Kooperationsbeziehungen, die wir mit Russland hatten, abgebrochen, mit erheblichen Folgen zum Beispiel für die Agrarwirtschaft und den Tourismus. Gleichzeitig wird in den Mainstream-Medien eine antirussische Welle im McCarthy Stil losgetreten. Jeder, der es wagt, eine andere Meinung zu äußern, wird als Putin-freundlich abgestempelt. Gegen die Gesetzgebung verstoßend hat die Regierung willkürlich die Webseiten von RT geschlossen und den Zugang zu unkontrollierten Quellen gesperrt. Ein Konzert des Friedens und der Solidarität mit dem ukrainischen Volk wurde von den Medien als „pro-Putin“ verunglimpft, weil es nicht von antirussischen Slogans begleitet wurde. Sogar eine Aufführung des Balletts Schwanensee wurde abgesagt!

Wie steht das griechische Volk zu all dem. Die Ergebnisse einer Umfrage sind interessant: Eine Mehrheit von zwei Dritteln ist der Meinung, dass die Lieferung von Kriegsmaterial an die Ukraine Griechenland gefährde. Konkret antworten 63 % mit „ja“ und „wahrscheinlich ja“ auf die Frage, ob „die Entscheidung, Kriegsmaterial in die Ukraine zu schicken, eine Gefahr für Griechenland darstellen könnte”. Gleichzeitig sind jedoch 32 % der Meinung, dass sowohl humanitäre Hilfe als auch Kriegsmaterial geschickt werden sollte, während nur 1 % sagt, dass „nur Kriegsmaterial“ geschickt werden sollte. Die Mehrheit der Befragten, nämlich 61 %, spricht sich dafür aus, nur humanitäre Hilfe für die Ukraine zu leisten. Interessant sind die Antworten auf die Frage: „Wer ist für die derzeitige Situation in der Ukraine verantwortlich“. Fast jeder Zweite, nämlich 47 %, ist der Meinung, dass alle gemeinsam verantwortlich sind, d.h. Russland, die Ukraine, die EU und die USA, während 29 % der Meinung sind, dass die Verantwortung hauptsächlich bei Russland liegt und 17 %, dass sie hauptsächlich bei den USA liegt.

Bei der Stellung zum Krieg in der Ukraine in linken und anarchistisch-autonomen Zusammenhängen sowie in Strukturen der Bewegungen ist die pro-NATO-Haltung marginal und die Haltung der „gleichen Abstände“ (gegenüber der NATO und zu Russland) die vorherrschende Strömung.
Als Ergebnis der Diskussionen kleinerer Kollektive (zu denen unsere Gruppe gehört), die vertreten, dass die NATO besiegt werden muss, entstand die „Antiimperialistische Koordinierung für die Niederlage der NATO“.

Was sind unsere Ziele als Anti-NATO-Aktion?

1. Über die Tatsachen in der Ukraine und die Haltung anderen Teilen der Welt zu informieren
2. Die Teilnahme an Aktionen, die das Anti-NATO- und antiimperialistische Bewusstsein im griechischen Volk stärken
3. Die Beteiligung an einer breiten Front für den Frieden mit dem Hauptziel, die Beteiligung Griechenlands an der Lieferung von Kriegsmaterial und die Verhängung von Sanktionen zu beenden.

Als Anti-NATO-Aktion setzen wir uns dafür ein, dass die NATO den Krieg nicht gewinnt, denn deren Niederlage ist ein Gewinn für den Frieden und die gesamte Menschheit (für alle Völker). Der NATO sollte nicht gelingen das durchzusetzen, was sie im Irak, in Libyen und in Jugoslawien erreicht hat, die Zerschlagung von Ländern, die sich den Befehlen des Westens widersetzen. Wenn sie in der Ukraine erfolgreich ist und Russland unterwerfen kann, werden der Iran, Kuba, Venezuela und Nordkorea folgen. Dagegen wird die Niederlage der NATO den Weg für eine multipolare, vielgestaltige Welt ebnen. Der Westen, in dem 25% der Weltbevölkerung leben, könnte nicht mehr dem Rest der Menschheit seinen Willen aufzwingen. Die Völker werden in der Lage sein, selbst zu entscheiden.

Kurzer Rückblick auf unsere historischen Erfahrungen

Griechenland ist ein Land, das stark vom westlichen Imperialismus, den USA und der NATO abhängig ist. Unser Volk hat für diese Beziehung mit Blut bezahlt. Nach dem Sieg über den Faschismus im Zweiten Weltkrieg richtete Großbritannien seine Waffen gegen die griechischen WiderstandskämpferInnen und trieb das Land in den Bürgerkrieg. Im Jahr 1947 übergab Großbritannien den blutigen Staffelstab an die Vereinigten Staaten, die seither ein wichtiger Faktor in der politischen Entwicklung des Landes sind. Im Jahr 1952 trat Griechenland der NATO bei. Die USA förderten und unterstütztem von 1967 bis 1974 die Diktatur der Obristen.

Im Aufstand am Polytechnikum in Athen hat 1973 hat ein Panzer die Stützen des Haupttores der Universität eingerissen, um den Aufstand blutig niederzuschlagen. Das Tor war mit den Worten „Raus mit den USA“, „Raus mit der NATO“ beschrieben worden. Seither begehen wir jährlich den Jahrestag des Aufstandes am Polytechnikum mit einem Marsch zur amerikanischen Botschaft. 1974 sah sich sogar der rechtsgerichtete Ministerpräsident Karamanlis gezwungen, den militärischen Teil der NATO unter dem Eindruck der Ereignisse auf Zypern zu verlassen. Damals organisierte die griechische Junta einen Putsch, um Griechenland mit Zypern zu vereinen. Die Türkei reagierte darauf mit der Invasion und Besetzung Nordzyperns. Im Jahr 1980 kehrte das Land in den militärischen Teil der NATO zurück.

Nach dem Sturz der Junta und über zwei Jahrzehnte lang hatten Antiamerikanismus und Antiimperialismus in breiten Schichten des griechischen Volkes Wurzeln geschlagen. Die Parolen „Raus mit den Militärbasen des Todes“, „Mörder der Völker Amerikaner“ (Anm. der Übersetzerin: Mit „Amerikaner“ ist die Politik der USA gemeint.) waren Losungen auf riesigen Demonstrationen. Doch allmählich wurde dieses Bewusstsein schwächer. Die antiamerikanischen und antiimperialistischen Töne wurde von der PASOK (der griechischen Sozialdemokratie, die jahrzehntelang regierte) schnell aufgegeben. Das Argument, das die Regierungen anführten, um das Land in dem blutigen Bündnis zu halten, war, dass wir bei einem Austritt niemanden hätten, der uns im Falle eines Angriffs der Türkei beschützen könnte. Der Rückgang der Anti-NATO-Aktionen des Volkes ließ allen bisherigen Regierungen reichlich Spielraum, sich tief in das NATO-Abenteuer zu verstricken. In vielen Teilen des Landes wurden NATO-Militärstützpunkte errichtet, die die Völker bedrohen, die sich der amerikanischen Hegemonie widersetzen. Zudem machen sie sowohl unser Land als auch unser Volk zu einem Kriegsziel. Leider hat sich auch die Regierung unter Premierminister Tsipras (2015–2019), der mit linken Parolen antrat, den Forderungen der NATO gebeugt und die Stützpunkte erweitert und verstärkt.

Nach dem Vortrag und anschließender Diskussion kamen wir überein, die politischen Kontakte aufrecht zu erhalten und uns über den aktuellen Stand der Antikriegsbewegung in unseren Ländern zu informieren. Sollte sich der Anlass oder die Möglichkeit einer koordinierten Aktion in Athen, Berlin und anderen Städten ergeben, wollen wir dies gemeinsam in Angriff nehmen.


eFlyer zur Veranstaltung ›Raus aus der NATO – NATO raus‹

Einladung Anti-Nato-VeranstaltungHerunterladen

17.06.2023 | Friedenskundgebung in Brandenburg

Video: Ingo Müller, aufgenommen während der Protestkundgebung, 17.06.2023

Etwa 500 Menschen hatten sich am Samstag, den 17. Juni 2023, in der Stadt Brandenburg versammelt. Sie protestierten gegen die bisher größte Luftwaffenübung in der Geschichte der NATO. Die militärische Leitung von „Airdefender“ (Luftverteidigung) übernahm die Bundeswehr; in Deutschland befand sich das logistische und militärische Zentrum der Übung. Die Übertragung der Führung dieser NATO-Kriegsübung an die BRD ist ohne die Zustimmung durch die US-Regierung nicht denkbar. Damit wurde zugleich auch der militärische Führungsanspruch Deutschlands in Europa unterstrichen.

Dass es hier nicht um Verteidigung ging, was die Militärs durch den Namen der Übung suggerieren wollten, wurde durch die Ziele als auch die Reichweite der Übung deutlich. Geübt werden sollte die Abwehr des Angriffs militärischer Verbände aus dem Osten auf NATO-Territorium. Wer damit gemeint ist und abgeschreckt werden soll, ist eindeutig. Der Einsatz führte die Luftwaffe bis an die russische Grenze der baltischen Staaten und an die Grenzen Rumäniens und Bulgariens zu ihren östlichen Nachbarn. Auf den aggressiven Charakter der NATO-Übung verwiesen zahlreiche Redner:Innen in ihren Beiträgen während der Kundgebung. Sie prangerten an, wie durch solche Kriegsübungen die internationalen Spannungen weiter angeheizt werden und die Gefahr eines Atomkrieges näher rückt. „Noch nie sei diese Gefahr so groß gewesen, wie heute“, lautete die Warnung in zahlreichen Reden.

Organisiert hatte die Kundgebung die Friedenskoordination (Friko) Brandenburg. Aufgerufen hatten aus Berlin die Initiative „Rheinmetall entwaffen“, die Friko, einige Stadtteilorganisationen der Linkspartei und der VVN-BdA, sowie die „Künstler:Innen für Frieden und die DKP. Auch in mehreren Städten Ostdeutschlands hatten die Bezirksorganisationen (BO) der Partei DIE LINKE sowie die „Liebknechtarbeitskreise“ in der Partei mobilisiert. Zusammengefasst: Das Spektrum der Teilnehmenden umfasste, neben anderen linken Organisationen, die Opposition innerhalb der Linkspartei, die sich der Vorstandslinie nicht unterordnen wollen. Ein Redner, Gotthard Krupp, sprach dies auch direkt an. Er wertete die Aufforderung des Parteivorstandes an Sarah Wagenknecht, die Partei zu verlassen und ihr Abgeordnetenmandat niederzulegen, als Unterordnung unter die Regierungspolitik und schickte deshalb solidarische Grüße an sie in das Saarland.

Die Stadt Brandenburg als Kundgebungsort war gewählt worden, weil es hier einen offenen Tag der Bundeswehr gab. Nur 300 Meter entfernt präsentierte sie sich dem Publikum. Familien mit ihren Kindern durften die militärischen Mordwerkzeuge besichtigen, auf ihnen spielen und wurden zu Probe- und Geländefahrten mitgenommen. Zugleich machte die Bundeswehr Reklame als Arbeitgeber und Ausbilder, um ihre klammen Reihen zu füllen und die Jugendlichen für den Beruf des Soldaten zu begeistern. Wie zur theatralischen Untermalung donnerte das riesige, dort stationierte Militärtransportflugzeug zweimal in nur hundert bis zweihundert Meter über die Köpfe der Kundgebungsteilnehmer hinweg.

Das am Ende der Veranstaltung einsetzende Unwetter zeigte noch einmal auf, worauf sich die Regierenden konzentrieren sollten: Auf die Bekämpfung der Erderwärmung und seine Folgen statt auf die militärische Bekämpfung geostrategischer Rivalen und Feinde. Auch die Aufrüstung, die militärischen Muskelspiele und der Krieg setzen ungeheure Emissionen frei. Auch dies wurde auf der Kundgebung angesprochen.

Such

Eröffnet wurde die Kundgebung durch Dominik, der alle Unterstützer dieser Protestkundgebung namentlich aufzählte:


Durch die Protestkundgebung moderierte Jutta Kausch-Henken, von der Friko-Berlin und hier ist ihr Redebeitrag (untern Bild):



Hier nur einige weitere Redebeiträge der Kundgebung:

Den Anfang machte Reiner Braun, ehem. Präsident des International Peace Buero:


Es folgte: Gotthard Krupp, ver.di Berlin-Brandenburg


und Birgit Uhlworm, Initiative für Frieden und Abrüstung, Dahme-Spree


alle Ton- und Bildaufnahmen: Ingo Müller. 17.06.2023, Brandenburg


Und hier eine kleine Fotogalerie von der Protestkundgebung, die unmittelbar zum Eingang des “TAG DER BUNDESWEHR 2023″stattgefunden hat. Es ist beschämend, wie viele tausende Menschen mit Ihren Kindern es für notwendig hielten, sich an der Technik des Krieges zu begeistern, und ihren Kindern Platz auf dem Panzer gaben. Den Zuschauern wird vorgegaukelt, wie schön der Beruf in der Bundeswehr ist und dass man einen gesicherten Arbeitsplatz hat. Es werden jedoch die Folgen verschwiegen, wenn die Werte, die man beschützen soll, mit Waffengewalt geschützt werden: Es wird verschwiegen, dass die jungen Soldatinnen und Soldaten eines Tages auf Menschen schießen werden oder müssen. Auch wird verschwiegen, dass sie letztendlich eher tod als lebend wieder nach Hause kommen.

Und deswegen sind solche Friedensaktionen lebenswichtig.

Und jetzt die Fotoshow:

Gazakrieg stoppen – Menschenleben retten

Kundgebung von Berliner Gewerkschaftsmitgliedern 
am 10. April 2024
von 16:00 bis 17:00 Uhr
am Platz des 18. März/Brandenburger Tor

Wer schweigt, stimmt zu.
Wir Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter schweigen nicht:
zum Krieg Israels gegen Gaza nach dem Massaker der Hamas, wir schweigen nicht zu dem unermesslichen Leiden und Sterben der Menschen dort, wir schweigen nicht zu der ausgebrochenen Hungersnot, weil Hilfslieferungen nicht in dem nötigen Ausmaß in den Gazastreifen gelassen werden.


Wir schweigen nicht zur Rolle der Bundesregierung, die durch die Einschränkung der Zahlungen an das UNRWA (UN-Hilfswerk für die Palästinenserinnen) für diese Notlage mit verantwortlich ist.

Wir schweigen nicht zu den Waffenlieferungen an Israel, die zur Verlängerung dieses Krieges beitragen.

Für uns Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter gehören der Kampf gegen Unterdrückung und Krieg sowie die Kämpfe gegen den Angriff auf fundamentale Lebensgrundlagen zu unseren Grundüberzeugungen. Wir stehen an der Seite aller Opfer von Krieg und Gewalt. an der Seite der vom Bombenhagel getroffenen Bevölkerung im Gaza-Streifen und der seit Monaten festgehaltenen Geiseln und ihrer Familien.


Unsere Solidarität gilt den Kräften in Palästina und Israel, die sich seit Jahren und Jahrzehnten für eine gerechte Lösung des Nahostkonflikts, für die Rechte der Palästinenser, für die Umsetzung der betreffenden UN-Resolutionen einsetzen.
Wir fordern:

  • einen sofortigen Waffenstillstand und das Ende der Blockade des Gazastreifens
  • die Wiederaufnahme ausreichender Zahlungen an das UN-Hilfswerk durch die Bundesregierung
  • den Stopp aller Waffenlieferungen an Israel

V.i.S.d.P: B. Majd Amin, Feurigstr. 42, 10827

31.01.2024: „Nie wieder“ gilt auch für jetzt! Veranstaltung mit Iris Hefets und Nadja Samour

„Nie wieder“ gilt auch für jetzt!

Zeit: Mittwoch, 31. Januar, 19:00 Uhr

Ort: Haus für Demokratie und Menschenrechte, Greifswalderstr. 4 (Tram 4), Havemann Saal.

Demonstrationen gegen Kriegstreiberei und für eine Waffenruhe werden in der BRD schärfer als in anderen westlichen Staaten diskreditiert, verboten und kriminalisiert.

Als »Putinversteher«, »Judenhasser« und »Antisemiten« werden alle tituliert, die die gegenwärtige NATO-Politik oder die vage definierte »deutsche Staatsräson«, die eine uneingeschränkte Solidarität mit jeglicher israelischen Politik impliziert, kritisch in Frage stellen.
Es sind beängstigende Verhältnisse, die jegliche Debattenkultur unterminieren und den Widerstand gegen Militarisierung, Krieg und Faschismus im Keim ersticken sollen.
Um diesen Zuständen entgegenzuwirken, laden wir zur Diskussion ein.

Veranstalter:

– Verband der Verfolgten des Naziregimes – Verband der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-VdA)

– Arbeitskries Frieden in der VVN-BdA Berlin

Unterstützt von: friko Berlin und 1918unvollendet

Iris Hefets, 2. Vorsitzende der Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden, und Nadja Samour, Rechtsanwältin, haben am 25. November 2023 vor dem Brandenburger Tor eine sehr hörenswerte Rede gehalten 

Und ein Hinweis zur Klage Südafrikas gegen Israel wegen Völkermord an den Palästinensern vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag: Klageschrift (auch in deutscher Übersetzung), Anhörung Südafrikas und Israels und die schlimme Position der Bundesregierung Deutschland hier ein link

Ankündigung Veranstaltung „Recht auf politischen Streik“ mit Theresa Tschenker am 14. Dezember

Wir möchten euch herzlich einladen zur Veranstaltung mit Theresa Tschenker am 14. Dezember 2023 im GEW-Haus. Theresa Tschenker hat ihre Dissertation zum Thema „Politischer Streik“ geschrieben. Sie wird einen Vortrag zum Thema Politischer Streik halten und dabei unter anderem darauf eingehen, wie sich das Verbot in Deutschland herausgebildet hat und welche Ansätze zu politischen Streiks es bisher gab. Außerdem wird sie die aktuelle Rechtsprechung dazu beleuchten und darstellen wie eine Neukonzeption des Streikrechts aussehen könnte. Die Veranstaltung wird moderiert von Lucy Redler, GEW-Kollegin und Autorin des Buches „Der Politische Streik in Deutschland nach 1945“.

Wir freuen uns auf euch und spannende Diskussionen zum Streikrecht.

Ankündigung der Veranstaltung:

https://web.archive.org/web/20240303230928if_/https://rechtaufstreik.noblogs.org/2023/10/aufruf-veranstaltung-recht-auf-politischen-streik/embed/#?secret=va3513t9yV#?secret=zA6npc1cJJ

Veranstaltung | 14.12.2023 | 18:00 Uhr | GEW-Haus | Ahornstraße.5

Veranstaltet von der AG für ein umfassendes Streikrecht in der GEW Berlin: https://www.gew-berlin.de/arbeitsgruppen/umfassendes-streikrecht Unterstützt von der Kampagne für ein umfassendes Streikrecht und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) Regionalgruppe

Politik und Streik

20. November 2023/in exportnovemberfür StartseiteStreikrecht/von Koordination 1918


Den folgenden Vortrag hielt RA Benedikt Hopmann aus Anlass des Hochschulaktionstages am 20. November 2023. Der Vortrag befasst sich mit der sehr wichtigen und zunehmenden Tendenz in den Gewerkschaften, politische Forderungen und Forderungen, die in Tarifverträgen geregelt werden können, zusammenzubringen. Das hat Folgen für das Thema politischer Streik.

Der heutige Hochschulaktionstag ist nicht nur deswegen außergewöhnlich, weil die Gewerkschaften die Beschäftigten von 50 Hochschulen zum Streik aufgerufen haben, sondern auch, weil die Gewerkschaften zusammen mit den Studierenden diesen Hochschultag bestreiten.

Dabei drängt sich das Thema „Politischer Streik“ geradezu auf. Das ergibt sich aus den Forderungen, wie sie in dem Aufruf zum Hochschulaktionstag veröffentlicht wurden[1]: Neben höheren Löhnen und Gehälter für die Hochschulbeschäftigten wird

  • eine deutliche Anhebung der BAföG-Sätze für die Studierenden und
  • die „Ausfinanzierung von Forschung und Lehre“

gefordert.

Das BAföG ist ein Gesetz: Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Forderung nach Anhebung der BAföG-Sätze richtet sich also an den Staat als Gesetzgeber, der für die Anhebung der BAföG-Sätze das Gesetz ändern muss[2]. Damit handelt es sich um eine politische Forderung. 

Dies gilt ebenso für die Forderung nach „Ausfinanzierung von Forschung und Lehre“ als „stabile Grundfinanzierung, unabhängig von Drittmitteln und Projektförderung“. Auch das eine Forderung, die sich eher an den Gesetzgeber richtet.

Ein Streik, der auch nur eine politische Forderung enthält, wird juristisch insgesamt als politischer Streik gewertet.

Ein solcher politischer Streik wird dadurch vermieden, dass in den Streikforderungen die politischen Forderungen des Hochschulaktionstages nicht enthalten sind. Sie werden als Streikforderungen ausgeklammert[2a].

Ähnlich wird die Zusammenarbeit in der gemeinsamen Kampagne #wirfahrenzusammen von Fridays for future und ver.di praktiziert.

Die Kampagne begreift sich als ein Zusammenschluss von „Fahrgäste, Klimabewegung, ÖPNV-Beschäftigten und Gewerkschaft ver.di“[3]. Das birgt – wie auch dieser Hochschultag – ein großes Potential, wenn sich die Interessen aller Beteiligten in dieser Kampagne wiederfinden. Und daher werden auch die die Interessen der Fahrgäste und Klimabewegung aufgenommen. In den Worten der Kampagne: 

„Was fordern wir von der Politik? Der Nahverkehr kann verdoppelt werden, wenn jetzt investiert wird. Auf dem Land und in der Stadt wäre mit genügend Personal, mehr Bussen und Bahnen und günstigen Tickets mehr Mobilität für alle möglich – bei weniger Verkehrsbelastung. Die Bundesregierung kann wie beim Deutschlandticket den ÖPNV jetzt direkt mit unterstützen.“[4]

Das sind Forderungen, die sich an die Bundesregierung, aber auch an die Bundesländer als Gesetzgeber richten und damit politische Forderungen. Damit die Kampagne die Interessen aller Beteiligten wieder spiegelt, sind also auch bei dieser Kampagne politische Forderungen notwendig.

Das wird verbunden mit Forderungen nach der Verbesserung der Arbeitsbedingungen[5]. Gestreikt wurde jedoch ausschließlich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, nicht für die politischen Forderungen der Kampagne.[6]

Und ein drittes Beispiel: Am 17. November streikten die Kolleginnen und Kollegen der IG Metall Hanau-Fulda für Tarifforderungen der IG Metall und für denselben Tag rief die IG Metall zusammen mit dem DGB Südosthessen, ver.di Main-Kinzig, der Hanauer Friedensplattform, der VVN-BdA Main-Kinzig, DiDF Hanau, Fridays for future Hanau zu einer Kundgebung unter der Losung auf:

Auch hier im Bündnis die politischen Forderungen nach sofortiger Beendigung des Krieges in der Ukraine und Waffenstillstand zusammen mit der Forderung nach höheren Löhnen, wobei nur für die höheren Löhnen gestreikt wird.

Diese Zusammenarbeit der Gewerkschaften in Bündnissen, Kampagnen usw. stärkt die Gewerkschaften. Die Gewerkschaften werden als eine Kraft wahrgenommen, die nicht nur einen Inflationsausgleich für ihre Mitglieder, sondern auch bei den Studierenden, die Ausfinanzierung von Lehre und Wissenschaft, Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, preiswerte Tickets und den Schutz des Klimas und den Frieden im Blick haben.

Die Gewerkschaft wird als eine Kraft wahrgenommen, die auf notwendige umfassende Veränderungen in der Gesellschaft drängt. Die Gewerkschaft wird als eine gesellschaftsverändernde Kraft wahrgenommen.

Diejenigen, die dieses Verständnis von Gewerkschaften vorantreiben, machen die Gewerkschaften stark, indem sie die Zusammenarbeit suchen und dabei das Mögliche tun, um Tarifforderungen und notwendige politische Forderungen zusammenzubringen.

Das Mögliche heißt in den genannten Beispielen: Die politischen Forderungen im Bündnis unterstützen ohne dafür zu streiken.

Das ist die Grenze, bis zu der die Gewerkschaften gehen. Nur selten setzen sie sich über diese Grenzen hinweg.

Was fehlt, ist die Diskussion über diese Grenzen selbst, über die herrschende Meinung die seit Jahrzehnten predigt, der politische Streik sei in Deutschland verboten.

Nun könnte man einwenden: Merkt doch keiner. Die Gewerkschaften unterstützen das eine und das andere, und wenn sie dann nur für das eine streiken: Merkt doch keiner. Insofern wäre mein Vortrag hier und jetzt sogar kontraproduktiv, weil es dann zumindest diejenigen merken, die sich diesen Vortrag anhören.

Aber es wäre doch überzeugender, wenn die Gewerkschaften für alle Forderungen, die sie unterstützen, auch streiken würden.

Das angebliche Verbot des politischen Streiks ist jedenfalls nicht in Stein gehauen, wie die Gesetzestafeln des Hammurabi.

1. Ist der politische Streik verboten?

Grundlage für das Streikrecht ist neben Art. 9 Absatz 3 Grundgesetz allein die Rechtsprechung. Die herrschende Meinung, nach der der politische Streik verboten sein soll, steht allerdings auf einem sehr schwankenden rechtlichen Boden. Das höchste deutsche Gericht für Arbeitsrechtsstreitigkeiten, das Bundesarbeitsgericht, hat noch nie darüber entschieden.

Die herrschende Meinung stützt sich auf eine Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Streikziele auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sein müssen. Forderung nach besseren Gesetzen oder Forderungen, die schlechtere Gesetze abwehren wollen, sind auf Gesetze gerichtet und nicht auf den Abschluss von Tarifverträgen. Daraus schließt die herrschende Meinung: Der politische Streik ist verboten. Die Frage lautet also: Müssen Streiks immer auf tariflich regelbare Ziele gerichtet sein?

Zunächst ein Ländervergleich:

Die Europäischen Union hat 27 Staaten.

Davon ist in 9 Staaten der politische Streik illegalisiert:

Deutschland, Luxemburg

Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei und Tschechien

Folgende Hinweise machen die herausragende Stellung Deutschlands deutlich, wo nach der herrschenden Meinung seit 70 Jahren der politische Streik verboten sein soll:

  • In Dänemark ist ein „reiner“ politischer Streik erlaubt, wenn er von kurzer Dauer und „gerechtfertigt“ ist,[10] nach a.A. verboten[11]
  • In Österreich sind politische Streiks zwar legitim, aber unüblich. Im Mai und Juni 2003 streikten in Österreich an drei Tagen eine dreiviertel Millionen gegen die Rentenreform der Regierung Schüssel.[12]
  • Lettland, Litauen, Polen, Slowakei und Tschechien traten erst 2004 der EU bei, Rumänien erst 2007; vorher war nur in Deutschland, Luxemburg[9] und England der politische Strek verboten.
  • England trat 2020 aus der EU aus, in England wurden politische Streik erst unter der Thatcher-Regierung verboten[7]; trotzdem gab es Massenstreiks 2006 und 2011 zur Verteidigung der Rentenansprüche[8].

Immer wieder wird behauptet, der politische Streik sei demokratiefeindlich, weil er das demokratisch gewählte Parlament unter Druck setze. Doch in anderen Ländern gehört der politische Streik zur selbstverständlichen demokratischen Tradition. Man denke nur an die heftigen politischen Streiks, die immer wieder Frankreich erschüttern. Die massiven Streiks gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalters haben wir noch in Erinnerung und waren beeindruckend. Dagegen beschränkte sich der gewerkschaftliche Widerstand gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalters, der in Deutschland unter der Schröderregierung durchgesetzt wurde, auf einige wenige Stunden Arbeitsniederlegung der IG Metall. Es war ein politischer Streik in homöopathischen Dosen. Danach war die gesetzliche Verlängerung der Lebensarbeitszeit durchgesetzt.

Es gibt jedoch gute Gründe für die Auffassung, dass der politische Streik auch in Deutschland nicht verboten, sondern erlaubt ist. Auf drei Gründe möchte ich näher eingehen: Das Grundgesetz, das Völkerrecht, das Grundgesetz und die Geschichte des Streikrechts.

a. Ein Verbot des Politischen Streiks ist unvereinbar mit dem Wortlaut des Grundgesetzes

Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.“ (Art. 9 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz).

  • Auch Arbeitskämpfe sind durch das Grundgesetz geschütztIhr Schutz wurde im Rahmen der Notstandsgesetze in das Grundgesetz aufgenommen.[13]
  • Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen„: Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen werden nicht nur in Tarifverträgen, sondern auch in Gesetzen und anderen staatlichen Maßnahmen geregelt. Damit muss auch der Streik, der auf solche staatliche Regelungen über die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen gerichtet ist, also der politische Streik erlaubt sein. .
  • Vereinigungen ist weiter gefasst als Gewerkschaften; „Vereinigungen“ kann seinem Wortlaut also nicht nur Gewerkschaften, sondern auch sogenannte ad-hoc Koalitionen erfassen, die sich im Zusammenhang von verbandsfreien Streiks bilden, also von Streiks, zu denen die Gewerkschaften nicht aufgerufen und die sie auch nicht nachträglich übernommen haben.
b. Ein Verbot des politischen Streiks ist völkerrechtswidrig (Teil II Art. 6 Nr. 4 ESC)

Die Bundesregierung ratifiziert schon vor 60 Jahren die Europäische Sozialcharta (ESC). Dort heißt es:

Um die wirksame Ausübung des Rechtes auf Kollektivverhandlungen zu gewährleisten, anerkennen die Vertragsparteien das Recht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Falle von Interessenkonflikten ...“ (Teil II Artikel 6 Nr. 4 ESC)[14]

  • Das Streikrecht dient dazu, das Recht auf Kollektivverhandlungen wirksam auszuüben. 
  • Dieses Recht haben Arbeitnehmer für den Fall von Interessenkonflikten„, nicht nur wenn es um Interessenkonflikte mit den Unternehmern, sondern auch mit dem Staat geht (jedenfalls dann, wenn es sich um Interessenkonflikte auf dem Gebiet der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen handelt). 
  • Kollektivverhandlungen erfasst nicht nur Tarifverhandlungen
  • Recht der Arbeitnehmer erfasst nicht nur das Recht der Gewerkschaften. Recht der „Arbeitnehmer“ ist ein individuelles Recht.

Auf dieser Grundlage erklärte der Sachverständigenausschuss EASR, der die Einhaltung der Europäischen Sozialcharta kontrolliert, immer wieder: : Das „Verbot aller Streiks, die nicht auf Tarifverträge ausgerichtet sind und nicht von den Gewerkschaften ausgerufen oder übernommen werden“ ist ein Verstoß gegen die Sozialcharta.

c. Zur Geschichte des Verbots von politischen und verbandsfreien Streiks – Wer war Hans Carl Nipperdey?

Das Verbot des politischen Streiks existierte weder in der Weimarer Republik noch in der Zeit unmittelbaren nach dem 2. Weltkrieg. Es stammt aus einer absolut undemokratischen Tradition: Hans Carl Nipperdey, der während der Nazizeit als Mitglied der Akademie für deutsches Recht damit befasst war, die Naziideologie in Gesetze zu gießen, formulierte in der Adenauerzeit die juristische Begründung für das Verbot des politischen und verbandsfreien Streiks. 

Wir wollen im Folgenden etwas ausführlicher die Geschichte des Streikrechts und die Rolle beschreiben, die Nipperdey dabei in der Weimarer Republik, während des Faschismus und nach dem Krieg  in der Restaurationszeit spielte[15].

aa. Nipperdey im Jahr 1930:

Bezogen auf Streiks erklärt Nipperdey: „Der Staat hat ein dringendes Interesse daran, diese Kämpfe wegen ihrer schädlichen volkswirtschaftlichen Folgen einzuschränken und das Wirtschaftsleben zu befrieden.“ [16]

bb. Nipperdey während des Faschismus: Fürsprecher der ungehemmten Herrschaft des Kapitals in der „Betriebsgemeinschaft“ und „Volksgemeinschaft“:

Hans Carl Nipperdey beteiligte sich während des Faschismus in der Akademie für deutsches Recht daran, die Ideologie des Faschismus, ganz konkret – gemäß der Satzung der Akademie für deutsches Recht – das Parteiprogrammm der NSDAP in Gesetze zu gießen. Er war beteiligt an der Erarbeitung eines Volksgesetzbuches, das das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ersetzen sollte. Andere bekannte Mitglieder der Akademie für deutsches Recht waren Roland Freisler, Joseph Goebbels, Hermann Göring, Martin Heidegger, Heinrich Himmler[17].

Er kommentierte außerdem zusammen mit Alfred Hueck und Rolf Dietz das faschistische Arbeitsrecht AOG[18]. Die drei Kommentatoren des faschistischen AOG konnten nach dem 2. Weltkrieg nach kurzer Unterbrechung ihre Tätigkeit als Professoren, die sie schon während des Faschismus ausgeübt hatten, wieder aufnehmen: Nipperdey in Köln, Hueck in München und Dietz zunächst in Münster, dann in München. Hans Carl Nipperdey wurde nach dem Krieg der 1. Präsident des Bundesarbeitsgerichts.

Der Kommentar zum faschistischen AOG erschien 1934 – ein Jahr, nachdem die Gewerkschaften zerschlagen und die Gewerkschaftshäuser besetzt worden waren. Das AOG hob

  • das Weimarer Betriebsrätegesetz – Vorläufer des heutigen Betriebsverfassungsgesetzes – und
  • die Weimarer Tarifvertragsverordnung – Vorläuferin des heutigen Tarifvertragsgesetzes – 

auf[19].

Vier wesentliche Merkmale kennzeichnete das faschistische Arbeitsrecht:

  1. Arbeitsbedingungen wurden nicht mehr durch Kollektivverträge, also Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, vereinbart, sondern einseitig angeordnet. An die Stelle des Vereinbarungsprinzips trat das Führerprinzip[20].
  2. Jeder Streik wurde unterbunden. Die Zerschlagung der Gewerkschaften war dazu der wichtigste Hebel. Trotzdem konnten nicht durchgehend Streiks verhindert werden[21a]
  3. Anordnungen von Arbeitsbedingungen auf der Ebene des Betriebs hatten Vorrang vor Anordnungen auf der überbetrieblichen Ebene druch den sog. Treihänder für Arbeit. [21]
  4. In späteren Auflagen mit dem zunehmenden Einsatz von Zwangsarbeitern wurden bestimmten Teilen der Arbeiterklasse – abgestuft nach Juden, Russen, Polen usw. – auch die letzten Rechte und damit das Menschsein genommen.

„Das einseitige Anordnungsrecht des Führers (Führerprinzip)“ ist das Weisungsrecht des Kapitalherrn, das weder durch Gewerkschaften noch durch Betriebsräte eingeschränkt ist.

Die „Lebensaufgabe“ der Beschäftigten bestand in der Förderung „ihres“ Betriebes, der nicht ihr Betrieb war und in dem der Unternehmer alles und die Beschäftigten nichts zu sagen hatten.

Der Gegensatz von Kapital und Arbeit, der im faschistischen Arbeitsrecht ganz unverhüllt zutage tritt, wurde in demselben faschistischen Arbeitsrecht mit den Begriffen „Betriebsgemeinschaft“ und „Volksgemeinschaft“ systematisch geleugnet.[22]

Das also ist Arbeitsrecht im Faschismus, das Nipperdey kommentierte. Es ist nichts anderes als die ungehemmte Herrschaft des Kapitals.

Ich kann nur jedem Stundeten raten, in die Bibliotheken der juristischen Fakultät zugehen und sich dieses AOG und die Kommentierung dazu anzusehen. Dabei sollten auch die späteren Auflagen eingesehen werden.   

Im Übrigen möchte ich auf diesen link verweisen, wo mehr über Hans Carl Nipperdey und die Einflüsse faschistischen Arbeitsrechts bis in die Gegenwart zu finden ist.

Immer wieder wird in Frage gestellt, dass Hans Carl Nipperdey ein faschistischer Jurist war. Doch was ist ein Jurist anderes als ein faschistischer Jurist, wenn er das Parteiprogramm der NSDAP in der Akademie für deutsches Recht in Gesetze gießt und das faschistische Arbeitsrecht AOG kommentiert und dabei selbstverständlich die vollständige Entrechtung der Beschäftigten in diesem Gesetz mit keinem Wort in Frage stellt?

cc. Nipperdey in der Restaurationszeit: Führend in der Einschränkung des Streikrechts

Es begann mit einem Rechtsstreit um den sogenannten Zeitungsstreik, der ein politischer Streik gewesen war. Alle Gerichte entschieden im Sinne des Gutachtens, das Hans Carl Nipperdey zu diesem Rechtsstreit verfasste und von Dachverband aller Kapitalverbände, dem BDA, veröffentlicht worden war. Nach Nipperdey war der Zeitungsstreik rechtwidrig, weil er nicht „sozialadäquat“ war. Diesen Begriff hatte Nipperdey aus dem Strafrecht übernommen. „Sozialadäquat“ waren nur Streiks die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet waren.

Im Jahr 1955 wertete der große Senat des Bundesarbeitsgerichts unter Mitwirkung von Nipperdey als ersten Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts “Arbeitskämpfe (Streik und Aussperrung)“ als „im allgemeinen unerwünscht, da sie volkswirtschaftliche Schädenmit sich bringen und den im Interesse der Gesamtheit liegenden sozialen Frieden beeinträchtigen.“[23]

Diese Wertung des Streiks durch das Bundesarbeitgerichts ist die Wertung des Streiks ausschließlich aus der Sicht des Kapitals, für das ein Streik ein Schaden darstellt. Dagegen ist der Streik für die Beschäftigten die einzige Möglichkeit, ihre strukturelle Unterlegenheit zu überwinden und Macht aufzubauen, die das Kapital zu Tarifverträgen mit den Gewerkschaften oder anderen Zugeständnissen zwingt. Daher ist das, was für das Kapital ein Schaden ist, für die Beschäftigten ein Nutzen.

Diese Wertung des Streiks hat nichts zu tun mit dem Begriff von Streik, wie er etwa wenige Jahre später in der Europäischen Sozialcharta beschrieben wird, wo das Recht zum Streik eine Recht der Arbeitnehmer ist, um in Interessenkonflikten Kollektivverhandlungen wirksam auszuüben.

Wir haben schon dargelegt, dass nach Nipperdey Streiks nur mit dem Ziel geführt werden dürfen, Tarifverträge abzuschließen. Obwohl inzwischen das Bundesarbeitsgericht seine Argumentation zum Streikrecht auf die Grundrechte stützt, gilt das von Nipperdey entwickelte Dogma, das Streiks auf tariflich regelbare Ziele einschränkt sind, bis heute.

Aus diesem Dogma entwickelt das BAG im Jahr 1963 das Verbot von verbandsfreien Streiks, obwohl verbandsfreie Streiks nie auf Tarifverträge gerichtet sind.

Außerdem glaubt die herrschende Meinung, wie wir schon dargelegt haben, aus diesem Dogma herleiten zu können, dass politische Streiks illegal seien.

Diese Beschränkung des Streiks allein auf Tarifverträge bedeutet eine gewollte Entpolitisierung gewerkschaftlichen Handelns, und zwar dort, wo sie allein wirksam Handlungsmacht entfalten können. Es ist eine gezielte Entmündigung der Gewerkschaften.

Gewerkschaften sind Wächter der Demokratie. Werden sie geschwächt, ist immer auch die Demokratie gefährdet. Die Gewerkschaften und ihre Handlungsfreiheit sind eben keine Bedrohung dieser Demokratie, sondern ihr Wesensmerkmal. Die Beteiligung in einer Demokratie besteht eben nicht nur in der Wahl alle vier Jahr, sondern in der aktiven Beteiligung an politischen Prozessen (Art. 20 GG). Der politische Proteststreik ist Beteiligung am politischen Prozess der Meinungsbildung par excellence.

Es sei daran erinnert: Es waren die abhängig Beschäftigten, die am 9. November 1918 mit einem Generalstreik die erste Republik überhaupt erst erzwangen. Und es waren die abhängig Beschäftigten und ihre Gewerkschaften, die 1 1/2 Jahre später diese Republik gegen den Kapp-Lüttwitz-Putsch verteidigten.

Indem das Bundesarbeitsgericht unter Federführung von Nipperdey Streiks beschreibt als „im allgemeinen unerwünscht, da sie volkswirtschaftliche Schäden mit sich bringen und den im Interesse der Gesamtheit liegenden sozialen Frieden beeinträchtigen“, wird der wirtschaftsfriedliche Kurs fortgesetzt, den Nipperdey schon in der Weimarer Republik vertrat und der während des Faschismus soweit radikalisiert wurde, dass Streiks ganz verboten wurden.

Das prinzipielle Verbot von politischen und verbandsfreien Streiks kannte das Recht der Weimarer Republik nicht. Soweit ist die Weimarer Republik nie gegangen Es existierte zwar mit der Zwangsschlichtung ein sehr restriktives Streikrecht, aber es kannte nicht das prinzipielle Verbot des verbandsfreien und politischen Streiks.

Die Einschränkungen des Streikrechts wenige Jahre nach Kriegsende, können nur mit Blick die Restauration unter Adenauer verstanden werden. Hans Carl Nipperdey ist ein Beispiel für das, was damals überall im Deutschland der Restaurationszeit geschah: Es zogen in Politik, Verwaltung, Justiz und Polizei wieder diejenigen ein, die wenige Jahre zuvor im Dienste der Faschisten tätig gewesen und immer noch von dem geprägt waren, was sie schon während der Nazizeit vertreten hatten. Das erste Ziel dieser Nazi-Politik war gewesen, die Arbeiterparteien und Gewerkschaften zu zerschlagen und damit jeden wirksamen Widerstandes zu brechen.

Der Kampf für ein umfassendes Streikrecht ist in Deutschland mit Blick auf diese Vergangenheit immer auch ein antifaschistisches Programm unter der Losung “Nie wieder!”.

2. Ohne umfassendes Streikrecht keine Demokratie

Was in Frankreich erlaubt ist, sollte in Deutschland nicht verboten sein. Warum lassen wir uns immer noch von einem Nazijuristen vorschreiben, ob wir streiken dürfen oder nicht? Die Demokratie darf sich nicht darauf beschränken, dass wir alle vier Jahre wählen gehen. Ohne politischen Streik keine demokratische Gesellschaft.

3. Was tun?

Die größten Chancen bestehen, den politischen Demonstrationsstreik zu legalisieren.

In Fall des Demonstrationsstreiks geht das Argument der unzulässigen Druckausübung auf das Parlament schon aus dem Grund ganz offensichtlich ins Leere, weil der Demonstrationsstreik von vornerein befristet ist, maximal auf einen Tag, während ein Erzwingungsstreik solange geführt wird, bis das Ziel oder zumindest ein für die Streikenden tragbarer Kompromiss erreicht ist.

Wenn Hunderttausend Beschäftigte aus Anlass der Morde in Hanau in den großen Autobetrieben zur Mahnung für kurze Zeit die Arbeit niederlegen, aber vorher das Einverständnis der Geschäftsleitung einholen, kann man fragen: Und was ist, wenn die Geschäftsleitung die Zustimmung verweigert? Wird dann auf die Mahnminuten, in denen der Betrieb still steht, verzichtet? Sollte es nicht möglich sein, aus diesem Anlass die Arbeit nieder zu lagen und das der Geschäftsleitung nur anzukündigen, ohne deren Zustimmung einzuholen? 

Das wichtigste Argument, das immer wieder angeführt wird, ist die Angst vor Schadenersatzforderungen, mit denen die Gewerkschaften überzogen werden könnten. Denn die herrschende Meinung – das haben wir ja schon vorgetragen – hält den politischen Streik für illegal. Das Argument lautet also: Und was ist, wenn das Bundesarbeitsgericht die herrschende Meinung bestätigt? Dann muss die Gewerkschaft damit rechnen, dass die bestreikten Unternehmen Ersatz für den Schaden einklagen, der diesen Unternehmen durch diesen Streik entstanden ist.

Zunächst muss man sich über die Konsequenz dieser Argumentation im Klaren sein. Sie führt dazu, dass sich das Recht niemals ändern wird. Denn Streikrecht ist in Deutschland Rechtsprechungsrecht. Das sollte auch so bleiben. Niemand sollte auf Verbesserungen durch den Gesetzgeber hoffen. Der Einfluss des Kapitals ist viel zu stark, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Gesetz nur zu Verschlechterungen führen würde. Ich gehe auch davon aus, dass dies in den Gewerkschaften Konsens ist. Also bleibt nur, dass die Gewerkschaften politisch streiken und dann das Bundesarbeitsgericht über diesen Fall entscheidet. Aber genau das lehnen diejenigen ab, die den Aufruf zu einem politischen Streik davon abhängig machen wollen, dass das Bundesarbeitsgericht in dieser Frage Klarheit geschaffen hat. Aber wie soll das Bundesarbeitsgericht Klarheit schaffen, wenn ihm kein Fall vorgelegt wird, in dem politisch gestreikt wurde? Ist es nicht merkwürdig, dass die herrschende Meinung seit 60 Jahren wiederholt, der politische Streik sei rechtswidrig, aber das Bundesarbeitsgericht dazu nie entscheiden konnte, weil ihm nie ein politscher Streik zur Entscheidung vorgelegt wurde? Die Sache wurde noch merkwürdiger, als das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2002 in einem sogenannten obiter dictum, also beiläufig erklärte: „Dabei mag die generalisierende Aussage, Arbeitskämpfe seien stets nur zur Durchsetzung tarifvertraglich regelbarer Ziele zulässig, im Hinblick auf Teil II Art. 6 Nr. 4 ESC einer erneuten Überprüfung bedürfen. Denn immerhin ist nach Meinung des Sachverständigenausschusses das Verbot aller Streiks in Deutschland, die nicht auf den Abschluss eines Tarifvertrages gerichtet sind und die nicht von einer Gewerkschaft ausgerufen oder übernommen worden sind, mit den Garantien von Art. 6 Nr. 4 ESC unvereinbar.“[24] Man sollte meinen, dass spätestens jetzt die Gewerkschaften darüber nachdenken, in welchem Fall sie zu einem politischen Streik aufrufen, damit die Sache vor das Bundesarbeitsgericht geht und das Bundesarbeitsgericht entscheiden kann. Nun sind zwanzig Jahre vergangen und das BAG hatte immer noch keinen Fall zu entscheiden.

Wenn die Gewerkschaft vom Schlimmsten ausgeht und meint, sie könne den Prozess verlieren, dann hat sie es in der Hand, von vornherein den Schaden, der auf sie zukommen könnte dadurch in Grenzen zu halten, dass es nur eine begrenzte Zahl von Beschäftigten zum politischen Streik aufruft. Wäre es nicht möglich, wenn fridays for future zum Klimastreik aufruft, dass die Gewerkschaft zumindest einige wenige Betriebe zu diesem Streik aufruft anstatt diejenigen, die sich beteiligen wollen, nur aufzufordern, auszustempeln und damit in den Feierabend zu gehen, so dass die Arbeit nicht mehr niedergelegt werden kann? 

Wie auch immer das Bundesarbeitsgericht entscheiden würde, die Gewerkschaften dürfen sich niemals in dieser äußerst wichtigen Frage, ob sie politisch streiken oder nicht, ihr Handeln von der herrschenden Meinung oder der Rechtsprechung vorschreiben lassen. 

Und das haben die Gewerkschaften auch in der Vergangenheit nicht durchgehend getan. Die Gewerkschaften haben sich immer wieder über dieses angebliche Verbot des politischen Streiks hinweg gesetzt – zum Beispiel 1986, als die IG Metall zu Kundgebungen während der Arbeitszeit zur Verteidigung des Streikrechts aufrief und rund eine Millionen Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen diesem Aufruf folgten. Oder 1996, als die Kohlregierung die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von 100 Prozent auf 80 Prozent absenkte. Auch gegen diese Verschlechterung rief die IG Metall zum Streik auf.

In dem Aufruf der IG Metall vom 27. Juni 1996 heißt es:

„Protest ist unser gutes Recht. Demokratie ist keine Feierabend – oder Wochendveranstaltung. Sie macht nicht vor den Werkstoren halt. Aufrufe zu Protestktionen gegen die Sozialabbaupläne der Bundesregierung sind zulässig.“

Dieser Aufruf war ein Aufruf zum politischen Streik. Das Flugblatt mit diesem Aufruf war herausgegeben vom damaligen 1. Bevollmächtigten der IG Metall, Klaus Zwickel, und seinem Stellvertreter, Walter Riester.

Übrigens: Dieser politische Streiks konnte die Verabschiedung des Gesetzes, dass die Lohnfortzahlung von 100 Prozent auf 80 Prozent absenkte, nicht verhindern. Den Erfolg brachte der anschließende “wilde” Streik der Beschäftigten in den Daimler-Werken in Untertürkheim und Bremen. Er dauerte mehrere Tage und zwang den Vorstandsvorsitzenden der Daimler AG, Schrempp, auf Verhandlungen zwischen GesamtMetall und der IG-Metall zu drängen, die am Ende zu einem Tarifvertrag führten, der 100 Prozent Lohnfortzahlung im Krankheitsfall festschrieb und damit die gesetzliche Absenkung zu nichte machte. Später wurde auch die gesetzliche Absenkung wieder zurückgenommen.


[1] https://hochschulaktionstag.de/

[2] § 13 BAföG; https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/was-sind-bedarfssaetze-und-wie-hoch-sind-sie/was-sind-bedarfssaetze-und-wie-hoch-sind-sie.html 

[2a] Studierenden können ebenso wie Schülerinnen und Schülern symbolisch streiken – mit einem hohen Symbolwert (siehe die Klimastreiks der Schülerinnen und Schülern) -, sie können aber nicht im juristischen Sinne streiken, da sie in keinem Arbeitsverhältnis stehen und daher auch nicht die Arbeit niederlegen können.

[3] https://www.wir-fahren-zusammen.de/

[4] https://www.wir-fahren-zusammen.de/

[5] https://www.wir-fahren-zusammen.de/

[6] https://studentsforfuture.info/wirfahrenzusammen

[7] – so die Vorsitzende der britischen Lehrergewerkschaft auf einer Veranstaltung der GEW 2023 in Berlin; im Übrigen: IW 2002: Lesch, Hagen „Streik und Arbeitskampfregeln im internationalen Vergleich“, S. 13; link: https://www.econstor.eu/bitstream/10419/156818/1/iw-trends-v29-i2-a1.pdf

[8] Gallas, Nowak, Wilde „Politische Streiks im Europa der Krise“, Hamburg 2012 S. 180; link:  https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/sonst_publikationen/VSA_Gallas_Nowak_Wilde_Politische_Streiks.pdf

[9] Streikregeln in der EU27 und darüber hinaus (beachte Definition pol. Streik S. 13): https://www.etui.org/sites/default/files/08%20Strike%20rules%20in%20the%20EU27%20DE%20R103%20WEB.pdf

[10] siehe Rn. 9

[11] siehe Rn. 8

[12] siehe Rn. 9

[13] “Maßnahmen nach den Artikeln ….  dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten. …“ (Artikel 9 Absatz 3 Satz 3 Grundgesetz)

[14] „Um die wirksame Ausübung des Rechtes auf Kollektivverhandlungen zu gewährleisten, verpflichten sich die Vertragsparteien: 1. … 2. …. 3. ….   und anerkennen4. das Recht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Falle von Interessenkonflikten, … “.  (Teil II Artikel 6 Nr. 4 ESC)

[15] Eine empfehlenswerte Sendung des Deutschlandfunks gibt Einblick nicht nur in diese Person, sondern auch, in welchem Ausmaß das faschistische Arbeitsrecht bis heute das deutsche Arbeitsrecht prägt: “Den Unternehmern treu ergeben – das paternalistische Arbeitsrecht des Hans Carl Nipperdey” vom 24. April 2023,  https://www.hoerspielundfeature.de/das-paternalistische-arbeitsrecht-des-hans-carl-nipperdey-100.html

[16] Hueck/ Nipperdey Lehrbuch des Arbeitsrechts 2. Band, Mannheim 1930

[17] ein instruktiver Vortrag von Prof. Dr. Eva Schumann zur Bedeutung der Akademie für Deutsches Recht und die Auswirkungen der Arbeit dieser Akademie auf das Jugendstrafrecht bis heute: https://www.youtube.com/watch?v=07pzqoc_FFQ

[18] Dr. Alfred Hueck, Dr. Hans Carl Nipperdey, Dr. Rolf Dietz „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“, München und Berlin 1934; dies war nicht der einzige Kommentar zum AOG; so existierte auch noch ein Kommentar zum AOG von Mansfeld-Pohl-Steinman-Krause, Berlin 1934

[19] § 65 AOG

[20] AOG Vorbem. zum dritten Abschnitt „Betriebsordnung und Tarifordnung“ Anm. 2

[21] Der Arbeitskräftemangel aufgrund der massiven Aufrüstung führte ab 1938 dazu, dass die Treuhänder der Arbeit immer mehr Höchstarbeitsbedingungen festsetzten; siehe Rüdiger Hachtmann „Auf den Trümmern der Arbeiterbewegung: Arbeitsrecht und Betriebsverfassung 1933 bis 1945“ in: Gün/Hopmann/Niermerg „Gegenmacht statt Ohmacht“, 2020 Hamburg

[21a] Kittner Arbeitskampf S. 535

[22] § 1 AOG 1934 Beck-Verlag Anm. 35

[23] der vollständige Text: “Arbeitskämpfe (Streik und Aussperrung) sind im allgemeinen unerwünscht, da sie volkswirtschaftliche Schäden mit sich bringen und den im Interesse der Gesamtheit liegenden sozialen Frieden beeinträchtigen; aber sie sind in bestimmten Grenzen erlaubt, sie sind in der freiheitlichen, sozialen Grundordnung der Deutschen Bundesrepublik zugelassen. Unterbrechungen der betrieblichen Arbeitstätigkeit durch einen solchen Arbeitskampf sind sozialadaequat, da die beteiligten Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit solchen kampf weisen Störungen auf Veranlassung und unter der Leitung der Sozialpartner von jeher rechnen müssen und die deutsche freiheitliche Rechtsordnung derartige Arbeitskämpfe als ultima ratio anerkennt. Es besteht Freiheit des Arbeitskampfes, Streikfreiheit und Aussperrungsfreiheit. Das ergibt sich nicht nur aus der gesamten historischen Entwicklung seit 1869, namentlich aus der wichtigen Regel des § 152 Abs. 1 GewO und der allgemeinen rechtlichen Überzeugung … sondern neuerdings namentlich auch aus § 49 Abs. 2 Satz 3 BetrVG. Dort ist im Anschluss an das Verbot der Arbeitskämpfe zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausdrücklich bestimmt, dass Arbeitskämpfe tariffähiger Parteien durch das Verbot nicht berührt werden” (BAG 28.1.1955 – GS 1/54, juris, Rn. 33 ff)

[24] BAG

v. 10.12.2002 – 1 AZR/96/02 juris Rn. 38; darauf verweist BAG 24.4.2007 – 1 AZR 252/06 unter B.III.2.a.aa)

Aufruf von VVN-BdA Mitgliedern zur Kundgebung ›Nein zu Kriegen!‹ am 25.11.2023 in Berlin

Am 28. November wird im Bundestag in 2. Lesung der Haushalt für das kommende Jahr beraten. Erstmals soll Deutschland das Zwei-Prozent-Ziel (nach NATO-Kriterien) erreichen: 85,5 Milliarden Euro Militärausgaben im Jahr 2024 – das sind die größten seit Bestehen der Bundesrepublik.

Was für Panzer und Raketen ausgegeben wird, fehlt im Gesundheitswesen, bei der Bildung und Unterstützung unserer Kinder und dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Je mehr den Herren und Damen des großen Kapitals gegeben wird, desto
mehr wird uns genommen. Wir wissen: Das ist der Boden, auf dem der Nazismus gedeiht.

Als Mitglieder der VVN-BdA, der größten und ältesten antifaschistischen Organisation, ist unsere Erinnerung an die Vergangenheit in die Gegenwart und Zukunft gerichtet: “Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel” (Schwur von Buchenwald).

Wir rufen deshalb zur Teilnahme an der Kundgebung am 25. November 2023 in Berlin auf.

  • Die Bundesregierung muss Initiativen zur Beendigung des Krieges in der Ukraine unterstützen!
  • Keine Waffenlieferungen!
  • Keine Wirtschaftssanktionen!
  • Kollektive Sicherheit von Lissabon bis Peking statt Aufrüstung und Krieg!

Diesen Aufruf haben initiiert: Barbara Majd Amin, Mitglied VVN Tempelhof-Schöneberg; Bettina Becker, Mitglied VVN-BdA Friedrichshain-Kreuzberg; Beate Bröckl, VVN-VdA; Uwe Bröckl, Mitglied im Vorstand VVNVdA e.V. Berlin; Jochen Burghardt, Mitglied im Vorstand der VVN-VdA e.V.; Rüdiger Deißler, Mitglied im Vorstand VVN-VdA e.V. Berlin; Jochen Gester, VVN-BdA Friedrichshain-Kreuzberg; Victor Grossman, AK Frieden der Berliner VVN-BdA; Benedikt Hopmann, VVN-BdA Friedrichshain-Kreuzberg; Sinje Kätsch, Mitglied VVN-BdA Friedrichshain-Kreuzberg; Gertrud Kindl, Mitglied der VVN Kreisvereinigung Kassel; Christine Kohl, VVN Tempelhof/Schöneberg; Gisela Lingenberg, Mitglied, der VVN-BdA Lichtenberg e.V.; Dr. Charles Melis, AG Antifaschismus VVN-BdA Lichtenberg, Mitglied des AK Frieden der Berliner VVN-BdA Unterstützer von frieden-gewinnen.de; Susanne Misere, VVN-VdA; Peter Bäß, VVN-VdA; Erika Mourgues, VVN-VdA Charlottenburg; Ingo Müller, Mitglied VVN-VdA Reinickendorf: Gisela Notz, Mitglied des VVN-BdA Friedrichshain-Kreuzberg; Andrej Reder, VVN-BdA-Mitglied in Pankow, Mitglied des AK Frieden der Berliner VVN-BdA; Brigitte Renkl, Mitglied im Vorstand der VVN-VdA e.V, Berlin, Mitglied im Bundesausschuss der VVN-BdA; Cornelius Renkl, Mitglied in der VVN-VdA, Neukölln.

Diesen Aufruf unterstützen: Wolfgang Althen, Vorstandsmitglied VVN-BdA Frankfurt/M.; Christiane Bärenz, VVN-BdA, Berlin – Mitte; Rolf Becker, Mitglied von ver.di und der VVN-BdA Hamburg; Norbert Birkwald, Sprecher der VVN-BdA Frankfurt am Main und Landessprecher der hessischen VVN-BdA; Corinna Blume, Vorstandsmitglied der VVN-BdA KV Karlsruhe; Dr. Andreas Bräutigam, VVN Tempelhof/Schöneberg und Mitglied im Vorstand der Berliner Geschichtswerkstatt e.V.; Hans Brenner (Fürth), Mitglied im Bundesausschuss der VVN-BdA und im Landesvorstand der VVN-BdA, Bayern; Anthony Cipriano, Landesgeschäftsführer der VVN-BdA Baden-Württemberg; Michael Dandl, Landessprecher der VVN-BdA Baden-Württemberg; Dr. Ulrike Faber VVN-VdA Tempelhof-Schöneberg; Elke Faude, Vorstandsmitglied der VVN-BdA KV Karlsruhe; Sven George, Mitglied der VVN-BdA BO Mitte; Silvia Gingold, VVN Kassel; Alfred Hartung, VVN-BdA Wolfsburg; Conni Hechler-Birkwald, Mitglied der VVN-BdA KV Frankfurt am Main; Reiner Hofmann, Mitglied der VVN-BdA Stuttgart; Liane Holl, Vorstandsmitglied der VVN-BdA KV Karlsruhe; Manfred Jansen, Mitglied im Kreisvorstand der VVN-BdA Stuttgart; Jens Kany, Sprecher der VVN-BdA KV Karlsruhe; Gisela Kehrer-Bleicher, Mitglied im Kreisvorstand der VVN-BdA Tübingen, Mitglied im Landesvorstand der VVN-BdA Baden-Württemberg; Inge Ketzer, stellv. Kreisvorsitzende der VVN-BdA Kreisvereinigung Mühlheim an der Ruhr e.V.; Gertrud Kindl, Mitglied der VVN Kreisvereinigung Kassel; Hans-Peter Köhler, Mitglied der VVN Kreisvereinigung Frankfurt am Main; Jean Paul Koepsell Sprecher des KV VVN-BdA Lübeck / Krs.Hzgt. Lauenburg; Peter Köster, Mitgleider der VVN-BdA, ehrenamtlicher Vorsitzender der IG Bauen Agrar Umwelt, Bezirksverband Mühlheim-Essen-Oberhausen; Herrmann Kopp, VVN-BdA Düsseldorf; Peter Krebs, Mitglied im Kreisvorstand der VVN-BdA Tübingen; Dieter Lachenmayer, ehemaliger Landesgeschäftsführer und Mitglied im geschäftsführenden Landesvorstand der VVN-BdA Baden-Württemberg; Lothar Letsche, Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes der VVN-BdA Baden-Württemberg; Peter Lind, Mitglied VVN/VdA Schöneberg-Tempelhof; Bernhard Mainz Landeskassierer der VVN-BdA Baden-Württemberg; Bettina Mandellaub, Friedensinitiative Rödelheim/Frankfurt am Main; Karl-Martin Matt (Mitglied im geschäftsführenden Landesvorstand der VVN-BdA Baden-Württemberg; Birgit Meier, Landessprecherin VVN.BdA Niedersachen; Klaus Meier, Landesfinanzrat VVN-BdA Nds. und Sprecher der VVN-BdA Kreis Celle; Bernd Meimberg, Sprecher des KV VVN-BdA Lübeck / Krs.Hzgt. Lauenburg; Lore Meimberg, Sprecherin des KV VVN-BdA Lübeck / Krs.Hzgt. Lauenburg; Gerhard Moses Hess, Mitglied VVNVdA Tempelhof-Schöneberg; Monika Münch-Steinbuch, Mitglied der VVN-BdA; Klaus Oberschewen, Mitglied im Vorstandsrat der VVN-BdA Oberhausen; Christof Ostheimer, VVN-BdA – Mitglied in Neumünster; Michael Petter, Mitglied VVN-BdA Lübeck/Herzogtum Lauenburg; Paul Pockrandt VVN-BdA Braunschweig Mitglied in der Landesschiedskommission; Hans Jürgen Rettig, Vorstandsmitglied der VVN-BdA KV Karlsruhe; Silvia Rölle, Landessprecherin der VVN-BdA Landesvereinigung NRW e.V. und Mitglied des Bundesausschusses, Kreisvorsitzende der VVN-BdA KV Mülheim an der Ruhr e.V.; Harff-Dieter Salm, VVN-BdA Frankfurt/Main; Jürgen Schuh, VVN-BdA Kreissprecher Düsseldorf; Hans-Jörg Schraml, VVN-VdA Neukölln; Hartmut Stinton, Lv VVN/BdA Bremen; Inge Trambowski, VVN-BdA Kreisvorstandsmitglied Düsseldorf; Prof. Dr. Hannes Wandt, Landesdelegierter VVN-BdA Bayern; Elisabeth Wissel, VVN-VdA Tempelhof-Schöneberg; Rainer Witzel, VVNBdA; Helmut Woda, Vorstandsmitglied der VVN-BdA KV Karlsruhe.

V.i.S.d.P.: RA Benedikt Hopmann, Schönhauser Allee 72a, 10437 Berlin, hopmann@kanzei72a.de