Vergesellschaftung

Wir unterstützen die Initiative “Deutsche Wohnen und Co enteignen” zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Die Vergesellschaftung war schon eine Forderung der Novemberrevolution.  

Wie kam die Vergesellschaftung in die Verfassung?

War die Überführung der Großindustrie in Gemeineigentum eine alte Zukunftsvorstellung der Arbeiterbewegung, so wurde sie nach den Gräueln des Ersten Weltkrieges zur konkreten Forderung in der Novemberrevolution 1918. 
Die Mehrheit der Arbeiter und Arbeiterinnen hatte verstanden, dass der Krieg nicht fürs “Vaterland”, sondern für bessere Weltmarktchancen der Industriellen und Aktionäre geführt worden war. Die Arbeiter wollten sich nicht noch einmal für das Bürgertum verheizen lassen; deshalb sollten ihm die Grundlagen seiner Macht und die Ausbeutungsmöglichkeiten entzogen werden. Die schlimmsten Arbeitsbedingungen herrschten in den Bergwerken und in der Schwerindustrie, damit sollte Schluss sein, und man wollte nicht weiterhin Kriegsgewinnler wie Stinnes durch die eigene Arbeit bereichern.

Die Gewerkschaftsführungen hatten bereits sechs Tage nach dem Sturz des Kaisers im sogenannten Stinnes-Legien-Abkommen dem Unternehmerlager das Eigentum garantiert und dafür ihre Anerkennung als gleichberechtigte Verhandlungspartner eingehandelt, dennoch blieb die Sozialisierung neben der Entmachtung des Militärs die wichtigste Forderung der Arbeiterbewegung. Uneinig war man sich über den Weg; sollte die

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Unsere Gemeinsame Erklärung hält fest:

“Die Revolutionäre von 1918 waren kein kleines Häufchen von Krawallmachern, die die Diktatur einer Minderheit über eine Mehrheit anstrebten, es handelte sich vielmehr um eine breite Massenbewegung mit dem Ziel, die Ausbeutung abzuschaffen und alle Menschen am gesellschaftlichen Reichtum zu beteiligen.”

Die Revolution blieb unvollendet. Die Forderung nach Vergesellschaftung fand zwar ihren Weg in die Weimarer Verfassung, das Grundgesetz der Bundesrepublik und in die Verfassungen einiger Länder, eine Umsetzung fand nur in der DDR statt.

Deshalb ist die Konkretisierung der Forderung durch die Initiative Deutsche Wohnen Enteignen ein Schritt zur Verwirklichung.Die Kampagne hat ausreichend Stimmen für das Volksbegehren gesammelt. Bei den Wahlen im September wird über den Volksentscheid abgestimmt. Wir werben für ein “Ja”.  

Weitere Infos hier:

In dem Livestream der Veranstaltung am 9. November 2020, Video ist auf der Startseite zu sehen(Sek.31), erklärt Ralf Hoffrogge, wie die Vollendung der Revolution und die Kampagne zusammenhängen.


Wohnkonzerne vergesellschaften!

Seit unserem Symposium vom März 2019 im IGMetall-Haus unterstützen wir die Ziele des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen und Co enteignen“, weil hiermit ein Schritt zur Vergesellschaftung von Daseinsvorsorge gemacht werden soll.
So haben wir im Vorfeld der Wahlen am 7.9.2021 zu ver.di in die Köpenicker Straße eingeladen, um das Ja im Volksentscheid zu begründen und zu vermehren.

Hier zum Beitrag über die Veranstaltung:

Hier zur Einladung: